Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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Der Frühling kommt und die Menschen nutzen diese Zeit um sich ausgiebig auch im Freien zu bewegen. Die Fenster sind geöffnet und die Kinder spielen nunmehr sehr gerne im Garten, im Hof oder auf der Straße.
Nicht selten passiert es, dass Kinderlärm für andere Mieter und Nachbarn störend empfunden wird.
Grundsätzlich gilt, dass in Mehrfamilienhäusern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.
Kinder jedoch haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Dieser ist nicht selten mit Geräuschen verbunden.
Mit dem Thema "Pauschalierter Schadensersatz" in Werkunternehmer-AGB beschäftigt sich unser neuster Beitrag auf www.handwerkersparen.de (MyHammer).
Zum Beitrag geht es über folgenden Link:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Rechtsentwicklung im Zusatzversorgungsrecht hat uns bewogen, ein weiteres Seminar für Arbeitgeber zu aktuellen Fragen des Zusatzversorgungsrechts anzubieten. Hierzu dürfen wir Sie herzlich einladen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in mehreren Ende 2010 ergangenen Urteilen die Gegenwertforderungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rechtswidrig erkannt und für unwirksam erklärt.
Bei der Fachtagung "Zusatzversorgung aktuell - Ausstieg aus der VBL" am 11. Mai 2011 im ASB Managementzentrum Heidelberg referiert Rechtsanwalt Valentin Heckert zur aktuellen Rechtslage im Zusatzversorgungsrecht, insbesondere zur Frage der Rechtswidrigkeit der Gegenwertberechnung.
Weitere Informationen und Anmeldung auf den Seiten des ASB finden Sie hier: www.asb-hd.de
Nach der heutigen Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht in einer von allen betroffenen Leiharbeitnehmern mit Spannung erwarteten Entscheidung festgestellt:
Jetzt wird es Zeit zum Entrümpeln.
Über den Winter hat sich einiges angesammelt.
Nicht selten kommt es zu Streiterein, weil die Mieter Gegenstände im Treppenhaus abstellen, weil es für sie praktisch ist.
Hier muss jedoch von einem nur sehr eingeschränkten Nutzungsrecht ausgegangen werden.
Das Treppenhaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen im Haus.
Alle Mieter müssen die Möglichkeit der ungehinderten Nutzung haben.