Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der
Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 erwarten wir im Sommer die Anberaumung der Verhandlungstermine vor dem Landgericht Karlsruhe.
Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe überraschend die Klagen abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Ende Februar 2012 ergangenen Berufungsurteil die Klage einer Zusatzversorgungskasse auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages/einer Gegenwertforderung abgewiesen.
Urteilsausfertigung liegt uns vor:
Eine weitere Zusatzversorgungskasse für den öffentlichen Dienst ist vor einem weiteren Oberlandesgericht gescheitert.
Dem Vermieter steht grundsätzlich auch während der Dauer des Mietverhältnisses das Recht zu die Wohnung zu betreten.
Der Vermieter kann aber nicht willkürlich ohne Grund eine Besichtigung der Wohnung durchführen.
Das heißt Routinekontrollen zwecks Untersuchung der Wohnung auf ihren Allgemeinzustand sind daher grundsätzlich unzulässig.
Das heißt, der Vermieter kann nicht einfach die Wohnung ohne Anhaltspunkt nach Mängeln untersuchen.
Von zunehmender Relevanz in der sozialrechtlichen Praxis sind Fälle, in denen Unternehmer Dritte mit künstlerischen Aufgaben (im weitesten Sinne) beauftragen. Es stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Abgabepflicht des Auftraggebers in der Künstlersozialkasse.
Hintergrund: In § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG folgendes bestimmt:
Mit Urteil vom 17.02.2012 hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart in einem von uns betriebenen Verfahren die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigungsmöglichkeit von Leiharbeitnehmern durch Verleiher bestätigt und die Kündigung eines Leiharbeitnehmers für rechtswidrig erkannt.
Entgegen dem vielerseits vorherrschenden Glauben, dass bei Wegfall der Einsatzstelle einfach betriebsbedingt gekündigt werden könne, sind an eine derartige Kündigung eines Verleihunternehmens regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem am 16.02.2012 ergangenen Urteil entschieden, dass Urlauber ihr Geld auch dann nicht verlieren, wenn sie Opfer eines betrügerischen Reiseveranstalter geworden sind.
Wenn ein Urlauber bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein erhalten und der Organisator die Tour wegen Zahlungsunfähigkeit absagt, gilt der Schutz auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist.