Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Erbprinzenstraße 31
76133 Karlsruhe
0721 91367-0 Telefon
0721 91367-10 Fax
mail@rae-heckert.de
Eine der häufigsten Fragen bei einem Erbfall ist die Frage des Erben, ob die Beantragung eines Erbscheins zu empfehlen ist. Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden, sondern ist sachgerecht nur nach den Gegebenheiten des einzelnen Erbfalls zu beurteilen.
Für die Beantragung eines Erbscheins spricht:
In der winterlichen Jahreszeit ist es wichtig zu wissen, wer zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet ist.
Grundsätzlich hat jeder Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht.
Die Gehwege und den Hof sowie Treppen innerhalb des Hausgrundstücks sowie die Parkplatzflächen sind von Schnee und Eis zu beseitigen. Dazu gehört auch die Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte.
Der Umfang der Wegereinigungspflicht richtet sich im Zweifel nach den Vorgaben der jeweiligen Gemeindesatzungen.
Wir dürfen darüber berichten, dass zum 01. Januar 2012 ist die Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung-ZTRV), BGB!. 2011 I, 1386 ff., in Kraft getreten. Das Register wird von der Bundesnotarkammer geführt und enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vor einem Notar errichtet wurden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat überraschend die von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotklagen auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien abgewiesen.
Das Gericht hat in den Entscheidungsgründen ausgeführt:
Brustimplantate vom französischen Hersteller P.I.P. (Poly Implant Prothese) sowie die eines niederländischen Herstellers sind gesundheitsgefährdend.
Eine fristlose Kündigung ist das letzte Mittel, zu dem ein Arbeitgeber greifen darf, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dementsprechend hoch sind die rechtlichen Hürden, die an die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung zu stellen sind. Voraussetzung für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist stets ein grob vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Vorrangig ist es, ordentlich (unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist) zu kündigen.