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Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.
Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.
Aus § 81 Abs. 1 SGB IX ergibt sich die Verpflichtung von Arbeitgebern, zu überprüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen, besetzt werden können.
Die Verletzung dieser Meldepflicht kann Schadensersatzansprüche schwerbehinderter potentieller Kandidaten nach sich ziehen. Die Verletzung der Meldepflichten stellt ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung i.S. von § 22 AGG dar.
Der Bundesgerichthof hat in den von mehreren Arbeitgebern geführten Verfahren zum Sanierungsgeld überraschend mit Urteilen vom 20.07.2011 die jeweilige Revision zurückgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Klage auf Rückzahlung von Sanierungsgeldern, welche die Arbeitgeber im Jahre 2002/03 nach § 65 VBL-Satzung (in der Fassung der ersten Satzungsänderung) entrichtet haben.
Bei Erhalt einer Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Tut er dies nicht, dann gilt die Kündigung als rechtswirksam. D.h. auch wenn die Kündigung unbegründet ist, kann der Arbeitnehmer seine Rechte nicht mehr durchsetzen.
Was ist zu tun, wenn die Kündigung zwar als solche wirksam (etwa wegen Betriebsstilllegung oder aufgrund sonstiger Kündigungsgründe) ist, der Arbeitgeber aber eine zu kurze Kündigungsfrist annimmt?
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie bereits mitgeteilt, in dem am 28. April 2011 ergangenen Beschluss festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe verfassungswidrig ist.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein (derzeit aktuellste Rechtssprechung) nimmt zur Frage inwieweit eine Urlaubsabgeltung im Falle der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit gegeben ist, anhand eines schwerbehinderten Mitarbeiters im öffentlichen Dienst, (arbeitsunfähig krank seit 2004) wie folgt Stellung: