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Legt sich eine Nachtwache im Altenheim planvoll zum Schlafen hin, verletzt sie ihre Hauptleistungspflicht in schwerwiegender Weise. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich.
So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.4.2015, 5 Sa 637/14) im Fall einer Altenpflegerin.
Die Altenpflegerin war in der Nacht schlafend im Aufenthaltsraum des Seniorenheims in einem Fernsehsessel (mit verstellbarer Rückenlehne und Fußteil) angetroffen worden. Die Tür zum Aufenthaltsraum war verschlossen. Im Raum brannte kein Licht.
Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen.
Das hat das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 8.5.2015, 28 Ca 18485/14) entschieden und den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 EUR verurteilt.
An Arbeitszeugnisse sind stets allgemeine Anforderungen zu stellen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer ein neues Zeugnis fordern, das diesen Anforderungen entspricht.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG - dritter Senat) hat in dem Urteil vom 04.08.2015 entschieden, dass eine Späteheklausel unwirksam ist.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements unwirksam, wenn nicht auszuschließen ist, dass das bEM ein positives Ergebnis hätte erbringen können.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde.