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Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer - im Streitfall zehnjähriger - Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Führte eine verdeckte Videoüberwachung zur Überführung der Täterin, kann das auf diese Weise gewonnene Beweismaterial im Bestreitensfall prozessual allerdings nicht ohne Weiteres verwertet werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10, mit der interessanten Frage befasst, wie damit umzugehen ist, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wahrheitswidrig behauptet, dass er nicht schwerbehindert sei.
Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte der Schwerbehinderte in einem Auskunftsbogen wahrheitswidrig beim Feld schwerbehindert oder gleichgestellt „nein“ angekreuzt. Tatsächlich hatte er eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 60.
Für Aufsehen erregt haben jüngste Amtsgerichtsentscheidungen des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 14.03.2012 sowie des Amtsgerichts Landstuhl vom 03.05.2012.
Hintergrund ist, dass die Herstellerfirma des Geräts ESO 3.0 eine Mitteilung der genauen Funktionsweise des ESO 3.0 Geräts verweigert. Genaue Angaben darüber, wie die Messung erfolgt, werden nicht herausgegeben.
Die Amtsgerichte haben hier nunmehr übereinstimmend ausgeführt, dass eine Verwertung der Messergebnisse dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG widerspreche.
Immer mehr Patienten beschweren sich über Behandlungsfehler ihrer Ärzte. Insgesamt sind nach Mitteilung der Bundesärztekammer im Jahre 2011 bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern über 11.000 Anträge auf Schadensersatz eingegangen.
Dies bedeute eine nicht unerhebliche Steigerung gegenüber den Vorjahren. In rund 30 Prozent der Fälle bekamen die Versicherten recht.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen setzt nicht voraus, dass diese nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt waren.