Sozialrecht: Arbeitnehmereigenschaft eines Shop-in-Shop-Verkäufers

Ein Shop-in-Shop-Verkäufer ist jedenfalls dann abhängig beschäftigt, wenn er pauschal vergütet wird, kein Gewerbe angemeldet hat und auch kein unternehmerisches Risiko trägt.

 


Kündigung per E-Mail ist unwirksam

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Per E-Mail kann ein Arbeitsvertrag nicht wirksam gekündigt werden. Auch die Übermittlung eines eingescannten Kündigungsschreibens ist nicht ausreichend.


Mietrecht – hier Thema des Monats – Details bei den Betriebskosten, hier am Beispiel Fahrstuhlkosten

Die Kosten des Betriebs des Personen- und Lastenaufzugs, sind grundsätzlich umlegbare Kostenpositionen.


Wenn diese Position im Mietvertrag steht, ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet die dahingehenden Kosten auch zu tragen.


Was bedeutet jedoch,die Tatsache, wenn der Mieter im Erdgeschoss wohnt und der Aufzug deshalb für ihn ohne jeden Nutzen ist?


Was gehört zu den Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs?


Versicherungsrecht: Schwangerschaft und Reiserücktrittsversicherung

Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine "unerwartete schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen kann.

 


Bauvertrag: Über die genaue Ausführung der Arbeiten muss umfassend beraten werden

Kann eine Leistung (z.B. die Verlegung von Naturstein) auf mehrere Arten ausgeführt werden (hier: übliches Verlegen oder Verlegung kalibrierter Natursteine), ist der Auftragnehmer jedenfalls dann zu einer umfassenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet, wenn dieser besondere Qualitätserwartungen an die auszuführende Leistung hat und selbst nicht fachkundig ist.

 


Lohnwucher: Aktuelle Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Niedriglöhnen

Die Vereinbarung eines Monatseinkommens in Höhe von 100 EUR bei einer Arbeitspflicht von 14,9 Stunden in der Woche als Servicekraft in einem Schönheitssalon ist wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB ("wucherähnliches Geschäft") nichtig.